"Wichtige Hinweise für Sie als Mieter!!!"
DAS SOLLTEN SIE WISSEN BEVOR SIE EINE STRETCHLIMOUSINE MIETEN!!!
Das Thema “Genehmigung und Konzessionen” gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Manche Kunden schenken diesem Punkt zu wenig Aufmerksamkeit, obwohl dieser Punkt entscheidend zum Erfolg einer guten Veranstaltung beiträgt.
Zur Konzessionierung einzelner Stretchlimousinen, benötigt der Unternehmer die so genannte „Mietwagengenehmigung“. Um diese zu erlangen, muss er seine persönliche Zuverlässigkeit, sowie seine fachliche Eignung und ein ausreichendes Eigenkapital nachweisen. Unabdingbar hierfür ist die sprichwörtliche weiße Weste.
Denn die Genehmigungsbehörde möchte:--------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wir möchten Sie darauf hinweisen,
ein Stretchlimousinen Vermieter der gegen Entgelt Personenbeförderung betreibt, muss über eine Mietwagenkonzession verfügen!
Die Chauffeure müssen im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins sein.
Eine Stretchlimousine muss als "Personenmietwagen" versichert sein und muss die TÜV Hauptuntersuchung gemäß § 29 STVZO incl. §41(1) BOKraft einmal im Jahr durch führen lassen.
In einer als Privatwagen versicherten Stretchlimousine genießen Sie keinerlei Versicherungsschutz.
Nach PBefG § 4 dürfen nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) befördert werden.
Wer mehr als neun Personen (einschließlich Führer) befördert muss eine Buskonzession besitzen.
Ein ROTES Autokennzeichen an einer Stretchlimousine, die gegen Entgelt Personenbeförderung betreibt ist NICHT erlaubt!
Sehen Sie sich die Stretchlimousinen und den Vermieter unbedingt vor dem BUCHEN persönlich an.
Lassen Sie sich VOR DEM EINSTEIGEN und/oder BUCHEN den GÜLTIGEN Personenbeförderungsschein () und die GÜLTIGE Mietwagenkonzession () zeigen.
Und wenn ein Vermieter ein FAHRZEUG (unabhängig vom Typ oder Baujahr der Stretchlimousine) für mehr als 8 Fahrgästen anbietet: lassen Sie sich die GÜLTIGE Buskonzession für DIESES Fahrzeug und vom Fahrer den GÜLTIGEN "Busschein" zeigen.
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Vermieter
Die Konjunktur ist schlecht - so mancher denkt an einen kleinen Nebenerwerb. Eine alte Stretchlimousine mit ein paar Monaten TÜV und sehr hoher Kilometerleistung gibt es schon ab 3.000 Euro. Eine selbstgebaute Homepage kostet auch nicht viel. Und schon geht es los...
In diesen Fällen bekommt der Kunde sofort eine (schriftliche) Zusage über ein recht günstiges Angebot.
Hier trennt sich die Spreu vom Weizen: Wenige Firmengründer starten professionell und kundenorientiert. Viele brauchen dringend Aufträge und fahren für sehr wenig Geld mit katastrophalen Fahrzeugen. Kunden die sich vorher nicht informiert haben werden nie wieder eine Limousine mieten. Das alles schadet dem guten Ruf der Branche.
Bei einem seriösen Vermieter, können Sie sich die Limousine vor dem BUCHEN persönlich anschauen (nicht abschrecken lassen wenn der Vermieter sagt: Die Limousine ist JETZT nicht gereinigt.).
Mietwagenkonzession
Ein Chauffeur- und Limousinenservice, der gegen Entgelt Personenbeförderung betreibt, muss über eine Mietwagenkonzession verfügen! Egal ob die Fahrt 30,00 Euro oder 400,00 Euro kostet. Fahrten müssen über das Büro des Vermieters gebucht werden, und es ist nicht nur unseriös, sondern auch nicht gestattet, wie ein Taxi auf der Strasse zu stehen, um dort Kunden zu gewinnen! Fragen Sie nach, ob der Vermieter eine Konzession besitzt!
Personenbeförderungsschein
Ohne einen Personenbeförderungsschein darf kein Fahrer Personen befördern. Achten Sie darauf das der Personenbeförderungsschein nicht "ABGELAUFEN" ist (Personenbeförderungsscheine sind NICHT UNBEGRENZT GÜLTIG). Der Personenbeförderungsschein MUSS alle 5 Jahre "ERNEUERT" werden. Fragen Sie unbedingt nach, bevor Sie in ein Fahrzeug steigen!
Fahrzeugversicherung
Neben den erforderlichen Konzessionen und Führerscheinen interessiert den Kunden folgendes am meisten: Was passiert im Falle eines Unfalls? Wie man weis bezahlen Versicherungen im Schadenfall nie gerne. Das gilt auch für eine private KFZ Haftpflichtversicherung. Diese Haftpflichtversicherung schließt nämlich eine gewerblich Nutzung aus. Das wird oft nicht beachtet. Lassen Sie vom Vermieter nachweisen das die gewerbliche Personenbeförderung überhaupt versichert ist.
In einer als Privatwagen versicherten Stretchlimousine genießen Sie keinerlei Versicherungsschutz.
Gültige Zulassung
Achten Sie unbedingt darauf was für ein Kennzeichen an dem Fahrzeug angebracht ist!
StVZO § 29g Rote Versicherungskennzeichen
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit eines versicherungskennzeichenpflichtigen Fahrzeugs (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines solchen Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen vorbehaltlich der Vorschriften über die Betriebserlaubnispflicht mit Versicherungskennzeichen unternommen werden, deren Beschriftung und Rand rot sind. Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für Benutzung des Fahrzeugs.
Preise
Wenn Sie in ein Taxi steigen, würde die Fahrt für 1 Stunde zwischen 80 € und 100 € kosten. Stretchlimousinen sind keine Taxis!!! Hier sitzt niemand mit Lederjacke und "gold Kettchen" am Steuer. Die Stretchlimousine ist innen und außen komplett gereinigt ( vor JEDER Fahrt ). Es ist ein Luxusfahrzeug.
Wie viele Fahrgäste???
Nach PBefG § 4 Straßenbahnen, Obusse, Kraftfahrzeuge dürfen nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) befördert werden.
Fazit: Wer weniger als 90 Euro bezahlen möchte, sollte lieber sicher in einem Taxi fahren als in einer heruntergekommenen Stretchlimo die nicht für Personenbeförderung zugelassen ist! Achten Sie bei einer Buchung auf "versteckte Kosten". Bei manchen Vermietern stehen am Ende diverse "versteckte Kosten" auf der Rechnung, z.B. Benzin, gefahrene km, Mehrwertsteuer etc. Vergleichen Sie Endpreise.
Übrigens:
In Deutschland nennt man jeden Kleinwagen mit 4 Türen "Limousine". Achten Sie bei Buchungen auf das Wort "Stretchlimousine" oder "Superstretchlimousine" damit nicht ein normaler PKW erscheint.
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Hier ein Beispiel:
Erstellt 08.12.08, 07:09h
GUMMERSBACH. So ein Schlachtschiff stoppt die Polizei selten: Am späten Samstagabend überprüften die Beamten auf der Gummersbacher Straße in Höhe des Straßenverkehrsamtes eine Hummer-Stretchlimousine. Außer dem 33-jährigen Fahrer saßen noch 14 Fahrgäste in dem Spezialfahrzeug aus Siegen.
Des Fahrers Pech: Er hatte nicht den erforderlichen Führerschein, um so viele Passagiere zu befördern. Bei acht wäre Schluss gewesen. Die Weiterfahrt wurde untersagt, den 33-Jährigen erwartet ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein. Im Zuge der Überprüfung stellte sich auch heraus, dass das fünf Tonnen schwere Gefährt offenbar wegen eines Fehlers bei der Zulassungsstelle gar nicht für den Transport von 14 Passagieren zugelassen war. (kn)
Quelle: http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1228406932635.shtml
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